Kärntner Tennisverband

KTV Sportkonzept

Konzept gültig seit Jänner 2021

Sprachliche Gleichstellung: Aus Gründen der Textvereinfachung werden alle Mädchen und Burschen als "Spieler" bezeichnet.

 

VORAUSSETZUNG

Der Spieler hat seinen Hauptwohnsitz in Kärnten oder Osttirol und sein Lizenzverein ist Mitglied des Kärntner Tennisverbandes.

 

STICHTAGE

Für die Kaderzugehörigkeit sind die freigegebenen ÖTV Jugend Ranglisten vom Jänner und Juli entscheidend. Erreicht ein Spieler am Stichtag das geforderte Ranking, wird er in den jeweiligen Kader aufgenommen und gehört diesem bis zum nächsten Stichtag (Beobachtungszentrum) an.

Die Kaderzugehörigkeit der jüngeren Jahrgänge wird durch das jahrgangsbereinigte ÖTV Altersklassen- Ranking ermittelt.

Unabhängig vom ÖTV Ranking können Spieler vom Jugendreferenten in Abstimmung mit dem KTV Präsidium für einen Kader nominiert werden.

 

KADERSTRUKTUR UND KRITERIUM

A Kader: ÖTV Top 10 oder Top 5 im jüngeren Jahrgang

B Kader: ÖTV Top 20 oder Top 10 im jüngeren Jahrgang

C Kader: ÖTV Top 30 oder Top 20 im jüngeren Jahrgang

 

PFLICHTEN

> Teilnahme an KM und ÖM indoor und outdoor

> U16 Kader zusätzlich Teilnahme an KM AK indoor u. outdoor

> Teilnahme an mind. zwei JGD-KAT1 und/oder JGD-KAT2 Turnieren pro Beobachtungszeitraum

> Teilnahme an KTV Kaderlehrgängen und Entsendungen

> Teilnahme an Ehrungen und KTV-Veranstaltungen

 

FÖRDERUNG

 

1. Turnierbetreuung

Eine Turnierbetreuung findet nur statt, wenn mindestens 3 Kaderspieler mit dem offiziellen KTV-Coach, der vom Jugendreferenten nominiert wird, mitfahren. Der KTV übernimmt die gesamten Betreuerkosten.

Die anfallenden Turnierkosten (Nenngeld, Quartier und Verpflegung) müssen die Spieler selbst tragen.

Zu einem Selbstbehalt von € 40 pro Tag werden auch Nicht-Kaderspieler vom KTV Coach betreut.

 

2. Kaderlehrgänge

Die Einladung erfolgt durch den Jugendreferenten und dem Kids Coach. Die Trainerkosten zahlt der KTV. Der Selbstbehalt wird mit der Ausschreibung bekanntgegeben.

 

3. Trainingstage

Die Einladung erfolgt durch den Jugendreferenten und dem Kids Coach.

Selbstbehalt inkl. Mittagessen für A Kader € 10,--, für B und C Kader € 20,--.

 

4. Unterstützung für A und B Kader

Am Ende des Beobachtungszeitraumes muss ein Ansuchen an den KTV geschickt werden.

Wurden alle Pflichten erfüllt, wird die entsprechende Förderung ausgezahlt.

u12: A Kader: € 500,-- | B Kader: € 250,--

u14: A Kader: € 750,-- | B Kader: € 325,--

u16: A Kader: € 1.000,-- | B Kader: € 500,--

 

Sportmedizinische Untersuchung

Alle A und B Kaderspieler können einen Untersuchungsscheck des Landes bei akkreditierten Ärzten einlösen.

 

FOLGEN BEI VERLETZUNG DER PFLICHTEN

> Reduzierung der finanziellen Unterstützung

> Streichung der finanziellen Unterstützung

> Ausschluss aus dem Kader