Kärntner Tennisverband

Ab 1. Mai 2020 darf OUTDOOR wieder Tennis gespielt werden!

Für Spitzensportler sollen schon ab Montag, 20. April, die Sportstätten wieder geöffnet sein, kündigte Vizekanzler Werner Kogler an.
Verfasst von: Markus Ambrosi, 15.04.2020

Im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt hat heute Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler bekannt gegeben, dass es ab 1. Mai 2020 wieder erlaubt ist Tennis zu spielen, allerdings ausschließlich „unter freiem Himmel“ sprich Outdoor.
„Das sind äußerst gute Neuigkeiten für den Tennissport. Die Vereine scharren schon in den Startlöchern, das schöne Wetter lädt geradezu dazu ein, Tennis im Freien zu spielen. Wir sind also sehr froh und glücklich, uns zu jenen Sportarten zählen zu dürfen, die von den Lockerungen als erste profitieren. Uns ist aber natürlich auch bewusst, dass wir verantwortungsvoll mit diesem Privileg umgehen müssen“, so Präsidentin Christina Toth.
Deshalb wird der Österreichische Tennisverband in den kommenden Tagen Empfehlungen für die Tennisspielerinnen und Tennisspieler sowie die Clubs erarbeiten, um sie dabei zu unterstützen, die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesregierung - wie die Abstandregel von mindestens einem Meter und die Hygienevorschriften - einhalten zu können. „Denn bei aller Liebe zu unserem Sport, die Gesundheit und Sicherheit unserer Spielerinnen und Spieler sowie aller Vereinsverantwortlichen steht an oberster Stelle.“

„Wichtig ist nun auch noch klarzustellen, dass es den Vereinen erlaubt ist, die Tennisplätze startklar für die Saison zu machen. Wir erleben hier unterschiedliche Interpretationen von verschiedenen Bezirksverwaltungsbehörden. Die Vereine – auch dort, wo die Platzbewirtschaftung ausschließlich durch Ehrenamtliche erfolgt – brauchen mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit, um die Plätze entsprechend vorzubereiten. Also spätestens jetzt muss es den Vereinsverantwortlichen möglich sein, die entsprechenden Arbeiten auf den Plätzen durchzuführen“, macht ÖTV-Geschäftsführer Thomas Schweda auf die Problematik der fehlenden Rechtssicherheit für Vereine aufmerksam.
Für Profisportler, die durch das Sportministerium ausgewählt werden, gilt bereits ab dem 20. April 2020 eine Ausnahme vom Betretungsverbot ausgewählter Sportstätten. „Ich finde es richtig und wichtig, dass unsere Profis bereits ab kommender Woche wieder in den regulären Trainingsbetrieb einsteigen können,“ freut sich Toth.
Mit den Lockerungen der Maßnahmen hat das Sportministerium den ersten Schritt in Richtung „Rückkehr zur Normalität im Tennissport“ gesetzt. Der ÖTV wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit dem Ministerium einen weiteren Fahrplan erarbeiten, um in naher Zukunft auch wieder Turniere wie Staatsmeisterschaften und Bundesliga-Spiele austragen zu können.

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