COVID-19-Leitfaden für Vereine und Unternehmen
Zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten, die auf das Betretungsverbot für Sportstätten zurückzuführen sind, wurden von der Regierung Richtlinien zur Gewährung von finanziellen Maßnahmen erlassen.
Die Steuerberatungskanzlei tpa liefert im Auftrag von ÖTV und Sport Austria eine detaillierte Übersicht, die Tennisvereinen und Anlagen-Betreibern einen hilfreichen Einblick in den "Förderdschungel" ermöglicht. Diese Übersicht soll dazu beitragen, dass die Sportvereine möglichst alle ihnen zustehenden Möglichkeiten nutzen.
Das tpa-Dokument und die Ansprechpartner finden Sie HIER
Wer kann Unterstützung beantragen?
Alle Unternehmer, wie z.B. Kapitalgesellschaften (GmbH), eigennützige Vereine:
- Lockdown-Umsatzersatz
- Verlustersatz
- Fixkostenzuschuss
- Ausfallsbonus
- Lockdown-Umsatzersatz II
- Zuschuss vom NPO-Unterstützungsfonds
- Schutzschirm für Veranstalter (Übernahme des wirtschaftlichen Risikos)
Der NPO-Unterstützungsfonds wurde um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal 2020 können nun von 5. März bis 15. Mai 2021 über https://npo-fonds.at/ gestellt werden. Gemeinnützige Sportvereine können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sogenannten Lockdown-Zuschuss beantragen.